Falls Deine Frage hier nicht beantwortet wird, wirf auch einen Bick in unsere Satzung oder kontaktiere uns direkt unter !

Was ist das Ziel des Vereins? Wo ist mein Mehrwert?

Ziel des Vereins ist es, dass vorhandene Netzwerk zwischen den ehemaligen Schülern des Geschwister-Scholl-Gymnasiums zu organisieren und strukturieren. Im Vordergrund stehen dabei stets der Spaß und das gegenseitige Austauschen von gesammelten Erfahrungen im In- und Ausland.

Wir möchten denjenigen, die gerade erfolgreich ihr Abitur abgelegt haben, die Möglichkeit eröffnen, sich über ihre Wunschausbildung, ihren präferierten Studiengang bzw. Studienstadt im In- und Ausland „aus erster Hand“ informieren zu können. Durch den Kontakt zu den älteren Vereinsmitgliedern besteht ein vertrauensvoller Informationsaustausch, ohne jegliche finanzielle Interessen.

Wer darf dem Ehemaligennetzwerk e. V. beitreten?

Mitglied des Vereins kann jede aktuelle oder ehemalige Schülerin bzw. jeder aktuelle oder ehemalige Schüler des Geschwister-Scholl-Gymnasiums Stadtlohns werden.

Wozu werden die 5,00 EUR Mitgliedsbeitrag verwendet?

Von dem Beitrag werden bislang die laufenden Kosten (z. B. Gebühren für die Homepage) und die einmalig angefallenen Anfangskosten (z. B. Gebühren fürs Notariat, Kosten für ein Mitgliederverwaltungsprogramm) gedeckt. Weiterhin werden durch die Mitgliedsbeiträge Veranstaltungen organisiert, wie z.B. das jährliche „Get together“ am 23. Dezember. In jedem Fall kommt das Geld immer dem Verein und seinen Mitgliedern zugute.

Ist es richtig, dass ich den Mitgliedsbeitrag steuerlich geltend machen kann?

Ja, da wir ein eingetragener Verein („e. V.“) sind, können die Mitgliedsbeiträge steuerlich geltend gemacht werden. Eine entsprechende Spendenquittung wird auf Anfrage gerne ausgestellt.

Werden die Vorstandsmitglieder bezahlt oder bekommen sonstige Aufwandsentschädigungen (z. B. Spesen, Kilometerpauschale, etc.)?

Die Vorstände bekommen keinerlei Vergütung oder Entschädigung für ihre Tätigkeit. Sofern ein Mitglied für den Verein Auslagen tätigt, bekommt es diese 1:1 nach Vorlage einer entsprechenden Quittung erstattet (z. B. Auslage von Summe XX,XX EUR als Notarskosten). Die Kassenführung kann zu jeder Mitgliederversammlung von jedem Mitglied eingesehen und kritisch hinterfragt werden. Die entsprechenden Regelungen sind in der Satzung niedergelegt.